StVO & Co.















Erstellt am 08.11.2022

Gelbe Ampel was sollte ich tun? Should i stay or should i go ?


Ich hatte mal das Vergnügen eine/n Schüler/in zu haben der sehr beratungsresistent war. Der ist mir ständig über eine tief Gelbe Ampel fast schon Rot Gelb drüber gefahren, trotz mehrmaligen Anweisungen. Vor einer gelben Ampel anhalten zu müssen, ist er mir trotzdem immer drüber gefahren. Am Tag seiner Prüfung ist er mir über Rot Gelb drüber gefahren, und somit durchgefallen der Prüfer hat dies als Rotlicht verstoß gewertet . Der/Die Schüler/in und die Eltern waren sichtlich überrascht warum er/sie durchgefallen ist, daraufhin habe ich die Eltern und der/die Schüler/in aufklären müssen bezüglich der Gelben Ampel.  


§37 StVO (2) 1. Gelb ordnet an : "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten". Und das dies eine Ordnungswidrigkeit ist, und ein Verwarngeld ausgesprochen wird in Höhe von 10,00 €. Man darf nur unter diesen Bedingungen über eine Gelbe Ampel fahren wenn man bei einer mittelstarken Bremsung nicht mehr an der Haltelinie zum Stehen kommt, und einen Auffahrunfall damit verursacht.   



Erstellt am 21.11.2022


§2 StVG (1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen.

(Das heißt wenn die betroffene Person Ihren Führerschein nicht vorweisen kann erhält man ein Bußgeld Geld in Höhe von 10,00 €, z.B. Du besitzt die Fahrerlaubnis Klasse B hast aber deinen Führerschein Zuhause vergessen und jetzt kommst Du in eine Polizeikontrolle, und der Polizist spricht ein Verwarnungsgeld aus. Dies gilt auch bei nicht Mitnahme der Prüfbescheinigung für BF17 😉).

 

Eine Fahrerlaubnis für die jeweilige Klasse wird erteilt, wenn die Bewerberin/der Bewerber

-seinen ordentlichen Wohnsitz in Inland hat,

-das erforderliche Mindestalter erreicht hat,

-zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist,

-vorschriftsgemäß ausgebildet wurde,

die erforderliche theoretische und praktische Prüfung bestanden hat,

-die Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr beherrscht oder Erste Hilfe leisten kann,

-keine EU-Fahrerlaubnis besitzt.


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